Was sich ab 2. August 2026 ändert: EPU-Checkliste zur Kennzeichnungspflicht lt. EU AI Act
Nutzt du ChatGPT, Canva, Claude & Co für dein EPU? Diese Pflichten des EU AI Act ab 2. August 2026 solltest du kennen. Stell dich jetzt sicher auf!
Als Ein-Personen-Unternehmen (EPU) nutzt du vermutlich KI-Tools wie ChatGPT, Adobe Firefly, Claude, Gemini oder Canva als virtuelle Assistenten. Sie sind effiziente Helferlein für Social-Media-Texte, Blogbeiträge oder Grafiken und sparen oft viel Zeit.
Aber wusstest du, dass ab dem 2. August 2026 im Rahmen des europäischen AI Acts neue, strenge Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte gelten?
Liest man sich die Rechtstexte dazu durch, möchte man lieber gleich weiterscrollen. Deshalb versuche ich, dir (und auch mir selbst als EPU) kurz und knackig die wichtigsten Punkte herauszufiltern und in verständlicher Sprache zusammenzufassen*.
Unschwer zu erkennen: alle Bilder für diesen Blogbeitrag wurden mit KI erstellt
KI Kennzeichnungspflicht ab 2.8.2026:
was muss gekennzeichnet werden?
Texte
Schreibst du deine Blogbeiträge, Website-Texte, Newsletter oder Social-Media-Posts mit ChatGPT, Gemini, Claude oder einem anderen KI-Tool?
Reine Marketing-Texte, Werbeslogans oder Standard Postings müssen im Regelfall nicht gekennzeichnet werden. Auch Texte, die zwar von KI erstellt, aber von dir geprüft, abgeändert und ergänzt wurden, unterliegen keiner Kennzeichnungspflicht.
Wenn du allerdings Texte generierst oder manipulierst, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind (z.B. politische Inhalte, gesellschaftliche Debatten, News), musst du sie zwingend als „KI-generiert“ markieren.
Bilder, Audio und Video Inhalte
Erstellst du mit KI Bilder, Stimmen, Songs oder Videos z.B. für dein Social Media, deinen Newsletter oder deine Website?
Wenn Inhalte so aussehen oder klingen als wären sie real (sogenannte Deepfakes), musst du offenlegen, dass du sie künstlich erzeugt oder manipuliert hast.
Ein kleiner, gut sichtbarer Hinweis wie „Dieses Bild / Video wurde mit Unterstützung von KI generiert“ direkt im Bild (wie ein Wasserzeichen) oder unterhalb der Abbildung reicht aus. Wenn das platztechnisch nicht möglich ist, muss der Hinweis zumindest ins Impressum!
Die Anbieter der KI-Tools müssen die Dateien zudem maschinenlesbar im Code kennzeichnen, darum musst du dich aber nicht kümmern (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
Chatbots
Setzt du auf deiner Website einen KI-basierten Chatbot ein (z. B. für die Terminvereinbarung oder FAQ)?
Dann musst du Besucher:innen aktiv und unmissverständlich darauf hinweisen, dass sie gerade mit einer KI kommunizieren. „Hallo, ich bin Karl“ ist kein ausreichender Hinweis!
Es gibt bereits erste Fälle, bei denen Chatbots falsche Antworten geliefert haben. Das Gericht ordnete als Konsequenz z.B. Rückzahlung an Kund:innen wegen falscher KI-Auskunft aus. Es ist also wichtig, dass du die möglichen Gefahren im Auge behältst, wenn du sich für so eine Lösung entscheidest.
Die Metadaten-Falle: Warum du dich nicht automatische Kennzeichnung auf LinkedIn & Co. verlassen darfst
Vielleicht ist dir schon aufgefallen, dass Social Media Plattformen wie LinkedIn oder Meta manche Bilder automatisch mit einem Label wie „Made with AI“ kennzeichnen. Falls du jetzt denkst "Na wunderbar, dann muss ich mich ja nicht mehr drum kümmern!" tappst du in eine gefährliche Falle.
Die Plattformen erkennen KI-Bilder an den unsichtbaren Metadaten im Code der Datei. Wenn ein Bild aber zugeschnitten wird (cropped), als Screenshot gespeichert oder in bestimmten Grafikprogrammen (z.B. beim Exportieren „für Web speichern“) bearbeitet wird, können diese Metadaten verloren gehen. Die Plattform erkennt es dann nicht mehr als KI-Bild und das automatische Label verschwindet.
Warum das für dich gefährlich ist?
- Du haftest als Betreiber:in: Der AI Act nimmt dich in die Pflicht, nicht die Social-Media-Plattform. Wenn das automatische Label durch deine Bearbeitung (oder die deiner Agentur!) verschwindet und du das täuschend echte Bild ohne manuellen Hinweis veröffentlichst, verwaltest du ein unzulässiges, ungekennzeichnetes Deepfake.
- Vorsätzliches Umgehen ist tabu: Das bewusste Entfernen dieser unsichtbaren Wasserzeichen, um die Herkunft zu verschleiern, ist ein klarer Verstoß gegen die Transparenzpflichten des AI Acts.
- Die Strafen sind kein Kavaliersdelikt: Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten sieht der AI Act Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Umsatzes vor. So schnell wird hier wohl nicht gestraft, zuerst ist eher mit einer Verwarnung zu rechnen. Aber Achtung: es geht nicht nur um die Kennzeichnungspflicht! Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (wegen Irreführung der Konsument:innen) durch einen Mitbewerb kann viel schneller drohen.
Daher mein Tipp für EPU:
Verlasse dich nicht auf die Automatik der Plattformen. Wenn du ein KI-Bild so veränderst, dass der Code gelöscht wird, schreib den Hinweis selbst in den Text des Postings oder direkt als dezentes Wasserzeichen in das Bild (z.B. „generiert mit Adobe Firefly“). Damit bist du auf der sicheren Seite.
Deine eigene „KI-Kompetenz“ nachweisen
Schon seit Februar 2025 verlangt der AI Act (Art. 4), dass Unternehmen „KI-Kompetenz“ besitzen. Falls du dich noch nicht damit beschäftigt hast, sind folgende Schritte jetzt notwendig:
- Du musst dokumentieren, dass du mit KI umgehen kannst. Für EPU reichen „Maßnahmen nach besten Kräften“. Das kann ein sogenanntes Eigenprotokoll sein (z.B. Teilnahme eines Webinars), oder ein kostenloser Selbst-Check (z.B. der Kompetenzcheck „DigComp 2.3 AT“). Auf Nummer sicher gehst du mit dem KI-Führerschein des WIFI (kostenpflichtig).
- Du brauchst einen Überblick, welche Tools du wofür einsetzt (am besten machst du dir dazu eine Liste). Vergiss nicht, dir bei der Gelegenheit sämtliche Passwörter sicher zu speichern.
- Du musst verstehen, wie die Tools funktionieren, die du verwendest und dir der Risiken bewusst sein (z. B. dass KI-Tools „halluzinieren“, d.h. Inhalte erfinden und falsche Fakten liefern können).
- Du darfst niemals sensible Daten deiner Kund:innen, Kennzahlen oder Geschäftsgeheimnisse ungefiltert in öffentliche KI-Tools eingeben. Falls du KI-Tools mit Personenbezug nutzt, musst du darauf in deiner Datenschutzerklärung hinweisen.
- Wie und wann kennzeichnest du KI-Inhalte? Lege einen Prozess für dich fest. Falls du mit anderen zusammenarbeitest (Agenturen etc.), informiere sie über deine Regeln.
ACHTUNG! Der AI Act gilt nicht nur für große Unternehmen!
Manche Gesetze und Regeln gelten nur für bestimmte Firmengrößen oder Umsätze. Der AI Act unterscheidet aber nicht nach Unternehmensgröße, d.h. jedes Unternehmen im EU-Raum, auch Einzelunternehmen (EPU) sind betroffen.
Sobald du KI-Systeme einsetzt und die Ergebnisse veröffentlichst oder für Kund:innen nutzt, giltst du in der Regel als „Betreiber:in“ eines KI-Systems. Das heißt für dich, dass du transparent machen musst, wann und wo KI im Spiel ist.
Mein Fazit:
Je früher du dich um die Kennzeichnung kümmerst, desto schneller gewöhnst du dich dran. Sieh es wie ein Copyright, das du auch angeben musst.
Und noch ein Tipp zum Schluss: wenn du mehrere KI-Tools verwendest, können die Lizenzen oft teuer kommen. Auch "Tokens" können schnell ins Geld gehen. Teste die einzelnen KI-Anbieter, bevor du dich für eine kostenpflichtige Pro-Version entscheidest.
Mehr zum Thema "KI für EPU" findest du auch in diesem Blog-Beitrag.
* Disclaimer: Dieser Blog-Beitrag dient der Orientierung, aber er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Aktuelle Vorlagen für KI-Guidelines findest du z.B. bei der WKO oder der RTR-KI-Servicestelle.
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Ich teste selbst verschiedene KI-Tools und schaue auch immer, ob es EU-Alternativen abseits der US-Giganten gibt. Ich helfe dir gern dabei, die richtige Anwendung für dich und dein Business auszuwählen.